Irgendwie scheint es sich noch nicht herumgesprochen zu haben, dass die Bewerbung der eigenen Produkte bzw. Dienstleistung gegenüber anderen Produkten und Dienstleistungen von Mitbewerbenden mittels Superlative bzw. wie das im Rechtsjargon heißt „Vergleichender Werbung“ reglementiert ist. Da heißt es „Das Beste, Schnellste, Größte, hochwertig ist die Sache, einfach, effektiv... mehr dazu im Beitrag.
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