Deutschland darf sich an dem milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht wies zwei Verfassungsbeschwerden zurück, der Bundestag stimmte der deutschen Beteiligung zu. Über diesen Fall und ein Sondervotum spricht Carlos A. Gebauer mit der Rechtsanwältin Annette Heinisch und dem Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau.
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