Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
Kids & Family
Dies ist der Auftakt einer Reihe von ungünstigen Erbfolgeregelungen, auf die man besser verzichten sollte. Jedenfalls dann, wenn man seinen Erben positiv in Erinnerung bleiben und ihnen keinen Ärger bereiten möchte.
Wir beginnen mit einer treusorgenden Mutter, die den Lebensgefährten ihrer Tochter offenbar lebzeitig nicht verprellen konnte und es daher von Todes wegen probiert hat. Der Fall wurde entschieden durch das OLG Hamm zum gerichtlichen Aktenzeichen 10 U 58/21.
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Weitere Informationen zu erbrechtlichen Themen findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir gerne an info@leonie-lehrmann.de
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