Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
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Ep. 167 - Was Erben bei einem unvollständigen notariellen Nachlassverzeichnis drohen kann
Oft möchten Pflichtteilsberechtigte ein notarielles Nachlassverzeichnis haben, weil es gegenüber dem privatschriftlichen Verzeichnis eine größere Sicherheit der Richtigkeit und Vollständigkeit bietet. Denn der Notar muss eigene Ermittlungen anstellen und seine Ergebnisse im Nachlassverzeichnis niederlegen. Doch nicht immer nehmen Notare diese Aufgabe so wahr, wie es der Erbe gerne hätte und/ oder wie sie es im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung müssten. Dass sich der Erbe im eigenen Interesse nicht damit begnügen kann, "den Notar machen zu lassen", zeigt uns einmal mehr ein Beschluss des OLG München vom 9.8.2021, Az.: 33 W 775/21.
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
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