Holger ruft an ... wegen des Auftrags für ARD und ZDF
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland soll reformiert werden. Die Bundesländer haben dafür einen „Diskussionsentwurf“ vorgelegt.
Für Streit sorgt unter anderem der Plan, die Unterhaltung, die die Sender machen sollen, zu qualifizieren. Bislang sind „Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung“ gleichrangig im Auftrag aufgezählt. In Zukunft könnte es heißen: „Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben im Schwerpunkt der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht, ist Teil des Auftrags.“
Dagegen wehren sich ARD und ZDF. Der Rundfunkrat des ZDF zum Beispiel forderte: „Unterhaltung muss weiterhin wie bisher ohne zusätzliche Bedingungen Teil des Auftrags bleiben.“ Und der ARD-Unterhaltungschef Frank Beckmann sagte: „Unterhaltung verbindet – diese Funktion kann man gar nicht hoch genug bewerten.“
Stimmt das? Wie sollte öffentlich-rechtliche Unterhaltung aussehen, und was wäre so schlimm daran, den Sendern entsprechenden Vorgaben zu machen? Darüber spricht Holger Klein in unserem Podcast mit Klaudia Wick, die bei der Deutschen Kinemathek für Fernsehen zuständig ist.
Sie vergleicht die Diskussion um öffentlich-rechtliche Unterhaltung mit einem Gedeck, Apfelstrudel mit Sahne. „Jetzt kommt also jemand her und sagt: Ja, wenn die Sahne ungezuckert ist, wenn es gesunde Sahne ist, dann dürft ihr das gerne zusammen anbieten. Was wäre deine erste Frage: Ist in der Sahne Zucker? Plötzlich muss man Dinge in Frage stellen: Dürfen die das eigentlich noch?"
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