Ein Urteil beim Finanzgericht mit Klarstellungen zur Besteuerung von Kryptos:
Bitcoin u.a. unterliegen der Versteuerung der "Privaten Veräußerungsgeschäfte".
Es liegt kein "strukturelles Vollzugsdefizit" vor.
Bei Fragen gerne mailen unter: dirk@dirkwinkler.tax
oder
buche direkt einen Termin unter: https://www.etermin.net/tax/calserviceid/112119/274251?noinitscroll=1
Beste Grüße - dein Steuerberater Dirk Winkler
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