Die Berliner Menschenrechtsaktivistin Irmela Mensah-Schramm übersprüht Nazi-Parolen an Hauswänden oder kratzt Aufkleber von Verteilerkästen oder Bushaltestellenhäuschen. Deshalb hat die 75-Jährige auch häufig Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden. Und zwar wegen Sachbeschädigung. Im Dezember 2018 übersprühte sie in Eisenach einen Schriftzug und wurde im Jahr darauf zu 15 Tagessätzen à 70 Euro, also einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro, verurteilt. Das hat Irmela Mensah-Schramm aber nicht akzeptiert. Am Ende hat das Oberlandesgericht Jena das Urteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Begründung: Die Schuld der Aktivistin sei gering, es gebe kein dringendes öffentliches Interesse an der Verfolgung und außerdem seien die Beweise so lückenhaft, dass ein unanfechtbares Urteil wegen Sachbeschädigung nicht möglich sei.
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