In Folge 201 legen Corinna Budras und Pia Lorenz wieder einen Schwerpunkt auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Der Kölner Völkerrechtsprofessor Claus Kreß spricht darüber, wie die Ukraine auf bemerkenswerte Art und Weise alle Hebel in Gang setzt, die das Völkerrecht so bietet. Landet der russische Präsident Putin irgendwann tatsächlich vor dem Internationalen Strafgerichtshof?
Außerdem sprechen wir über das neue russische Zensurgesetz und die Rechte, die geflüchtete Ukrainer in Deutschland haben. Mit Marcus Jung sprechen wir über die schwierige Rolle von Kanzleien, die über Jahre hinweg enge Kontakte zu russischen Mandanten geknüpft haben. Müssen sie diese Verbindungen nun kappen?
Auch im langen Streit zwischen Verfassungsschutz und der AfD gibt es Bewegung: Das Verwaltungsgericht Köln hat noch am Dienstagabend entschieden, dass der Verfassungsschutz als Verdachtsfall führen darf. Helene Bubrowski berichtet über das Verfahren und die längst überfällige Entscheidung.
Das Verwaltungsgericht Köln hat noch in anderer Hinsicht für Wirbel gesorgt: Vergangene Woche erklärte es die frisch eingeführten Meldepflichten im Netzwerkdurchsetzungsgericht für europarechtswidrig. Die Regel soll Google, Facebook & Co dazu zwingen, strafbare Inhalte und Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt zu melden, doch daraus wird nun nichts.
Und schließlich küren wir noch – wie jede Woche - das gerechte Urteil der Woche.
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