Einen "großen Durchbruch" für den internationalen Datenverkehr hatten US-Präsident Joe Biden und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Ende März versprochen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz vermeldeten sie eine "grundsätzliche Einigung" für ein neues Datenschutzabkommen, nachdem das Privacy Shield 2020 vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt worden war. Mit ihrer Erklärung weckten die beiden Spitzenpolitiker große Hoffnungen bei Unternehmen dies- und jenseits des Atlantiks. Zu recht?
Dieser Frage gehen Holger und Joerg in Episode 59 nach. Als Gast in dieser Folge schätzt Prof. Alexander Golland die Lage kompetent ein. Alexander lehrt, forscht und publiziert schwerpunktmäßig zum deutschen und europäischen Datenschutzrecht. Er hält eine Professur für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Aachen.
Zunächst klären die drei, welche Voraussetzungen für einen sicheren Datentransfer in Staaten außerhalb der EU gegen sein müssen: Nach Art. 45 DSGVO muss die EU-Kommission einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss verabschieden, in dem dem Zielland ein dem der EU ähnliches Datenschutzniveau attestiert wird. Dies sst beispielsweise für die Schweiz, Kanada, Neuseeland oder Japan der Fall. Warum die Kommission nach dem Brexit sehr eilig einen befristeten Angemessenheitsbeschluss mit dem Vereinigten Königreich (UK) herbeigeführt hat, erklärt Alexander ausführlich.
Außerdem schildert er detailliert, wie steinig und zeitraubend der formale Weg zu einem neuen Angemessenheitsbeschluss zur Datensicherheit in den USA sein wird. Deshalb dämpft er die Erwartungen für eine baldige neue Rechtsgrundlage: "Vor 2023 wird das eher nicht klappen", lautet seine Prognose, die sich mit der vieler anderen Experten deckt.
Viele Unternehmen bringt das nun in eine schwierige Situation: Bis Ende 2022 müssen sie ihren Datentransfer mit den Juni 2021 aktualisierten Standard-Vertragsklauseln (SCC) rechtlich absichern. Dann sind sie auch verpflichtet, eine Risikoabschätzung im Rahmen eines Transfer Impact Assessments (TIA) vorzuhalten - was erhebliche zusätzliche Kosten verursacht. Die SCC-Vertragsparteien müssen darin darstellen, dass der Empfänger der Daten im Drittland in der Lage ist, den rechtlichen Anforderungen nachzukommen.
Was also tun? Sollten die Unternehmen darauf vertrauen, dass die EU-Kommission bis dahin einen Beschluss zustande bekommt - oder sollten sie doch vorbeugend in den sauren, teuren Apfel beißen? Alexander gibt im Podcast Hinweise.
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