Bundesweit klagen Tankstellenvertreter gegen Provisionsreduzierungen im Kartengeschäft, jedoch nur teilweise mit Erfolg. Im Streit stehen Klauseln, nach denen Mineralölunternehmen Gebühren von Zahlungsdienstleistern von der Vertreterprovision abziehen dürfen. Während Klagen auf Nachzahlung der in Abzug gebrachten Kosten vor dem OLG Hamm und OLG München erfolgreich waren, gingen Vertreter in Berlin beim Kammergericht und bei dem Fachsenat des OLG Hamm für Handelsvertretersachen leer aus. Welche Folgen dies für Tankstellenvertreter hat und welche Fehler dem Kammergericht bei der Beurteilung unterlaufen sind, erfahren Sie in unserer Folge aus der Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis.
Sie finden die Entscheidungen auch im EversOK:
OLG Hamm, 17.06.2016 - 12 U 165/15 - EversOK; OLG München, 16.12.2021 - 23 U 1704/20 - EversOK; KG, 17.03.2022 - 2 U 42/00 - EversOK; OLG Hamm, 08.02.2021 - 18 U 59/20 - EversOK
Außerdem haben wir die Entscheidung vorgestellt in der Zeitschrift Versicherungswirtschaft. Den Beitrag finden Sie in unserem Artikelarchiv unserer Website: https://www.evers-vertriebsrecht.de
Kontakt: EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht
T: 0421 696770
E: kanzlei@evers-vertriebsrecht.de
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