In Folge 215 diskutieren Corinna Budras und Pia Lorenz gemeinsam mit dem Feuilleton-Korrespondenten Patrick Bahners über die spektakuläre Entscheidung des Supreme Court zum Abtreibungsrecht in den USA. In Deutschland ist die Rechtslage ganz anders, dort ist gerade das strikte Werbeverbot für Abtreibungen im Strafgesetzbuch gestrichen worden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die AfD einen Anspruch darauf hat, in drei Ausschüssen des Bundestages den Vorsitz zu stellen. Politisch eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber rechtlich nicht ganz so einfach zu lösen. Im Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht der AfD keinen Erfolg beschert, aber das Hauptsacheverfahren ist noch völlig offen.
Aus Karlsruhe kam aber noch ein ganz anderer Urteilsspruch: Dort hat das Verwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht einen Rüffel erteilt. Die Verfassungsrichter haben auf die Fragen der Bild-am-Sonntag-Redakteurin Lydia Rosenfelder zu einem umstrittenen Abendessen mit Teilen der Bundesregierung allzu schmallippig geantwortet, finden die Verwaltungsrichter, jetzt muss das Bundesverfassungsgericht einen Großteil der Prozesskosten tragen.
Für großen Wirbel in der Arbeitswelt sorgt zudem das Nachweisgesetz, das für die Digitalisierung der Arbeitswelt einen herben Rückschlag bedeutet, finden Unternehmensjuristen. Wir stellen vor, was sich dahinter verbirgt.
Und schließlich bringt uns Helene Bubrowski diesmal gleich zwei gerechte Urteile der Woche mit – eins allerdings wider Willen.
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