Mein Name ist Maxim Winkler und heute berede ich den Bebauungsplan Vollgeschoss. Es ist schon der dritte Teil von den Episoden "Baubegriffe erklärt". Freut euch wieder auf eine spannende Erklärung über die Begriffe des bauen. Viel Spaß :)
Definition - Vollgeschoss
Ein ganzes Geschoss ist nach § 20 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Geschoss, das „ganz oder der Zahl nach nach den landesrechtlichen Vorschriften“ beschaffen ist. Als bautechnisches Maß ist die volle Stockwerkszahl im Grundrissplan angegeben. Ein komplettes Stockwerk umfasst alle Räume in horizontaler Richtung, auch wenn die Höhen der Räume auf dem Stockwerk unterschiedlich sind.
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