Als eine von wenigen Hochschulen in Deutschland hat die Universität Hamburg definiert, was sie unter Wissenschaftsfreiheit versteht und wie Wissenschaftsfreiheit in Hamburg gelebt werden soll. Der Jurist Hans-Heinrich Trute erklärt den so entstandenen "Kodex Wissenschaftsfreiheit" - und warum es notwendig war, ihn zu entwickeln.
Die Störung missliebiger Seminare, die Verweigerung wissenschaftlicher Auseinandersetzung aufgrund von politischen oder religiösen Einstellungen oder auch die Ausübung politisch motivierten Drucks auf Forschende haben in der jüngeren Vergangenheit häufig für Schlagzeilen gesorgt – an der Universität Hamburg ebenso wie an anderen Hochschulen.
„Die Konfliktfelder sind nicht neu“, sagt der Professor für Öffentliches Recht, Hans-Heinrich Trute. Denn: „Neues Wissen stellt häufig vorhandene Perspektiven und Denkgewohnheiten in Frage.“ Doch die oben genannten Praktiken bedrohen die im Grundgesetz garantierte Freiheit von Forschung und Lehre und die Möglichkeiten, neues Wissen hervorzubringen.
Aus diesem Grund will der „Kodex Wissenschaftsfreiheit“ der Universität Hamburg mit Hilfe von Kernthesen die Grundlagen von Forschung und Lehre verdeutlichen. Er stellt aber auch die Frage nach den Grenzen der Wissenschaftsfreiheit – im Kontext ethischer Überlegungen, methodischer Diskussionen oder der Risikoeinschätzung von neuen Technologien. „Es sollte jedoch stets darum gehen, Forschenden die größtmögliche Freiheit zu geben“, so Prof. Trute. Sie seien aber auch aufgefordert, von der Wissenschaftsfreiheit Gebrauch zu machen und sie zu verteidigen.
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