Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
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Ep. 185 - Wie lange darf ein notarielles Nachlassverzeichnis dauern?
Erbe und Pflichtteilsberechtigter haben zuweilen ein gemeinsames Problem: den Notar ;-). Sofern ein Pflichtteilsberechtigter zur Gewinnung von Auskünften über den Nachlass ein notarielles Nachlassverzeichnis fordert, sind beide Seiten häufig vor eine Geduldsprobe gestellt. Denn der Notar hat zweifelsohne in aller Regel wenig Interesse an der Erstellung eines solchen Verzeichnisses. Es hält ihn von spannenderen und lukrativeren Aufgaben ab. Das ist zwar absolut verständlich, hilft aber nicht, wenn die Parteien in ihrer Nachlassabwicklung weiterkommen wollen.
Daher stellt sich regelmäßig die Frage, wie lange ein solches Verzeichnis in Anspruch nehmen darf und was man ggf. tun kann oder auch tun muss aus Sicht des Erben, um die Sache zu beschleunigen.
Ich beziehe mich in dieser Folge auf den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 16.02.2021 mit dem Az.: 9 W 58/20.
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
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