Das Wort-Monster "Vertikalgruppenfreistellungsverordnung" in der Kurzfassung: Vertikal-GVO :) Es geht ums Kartellrecht und hier gab es ein Update im Frühsommer 2022. Franchisegeber und Franchisenehmer sind vertikal angeordnet, man darf sich also unter bestimmten Bedingungen absprechen. Neu: Die Nutzung der Marke online darf den Partnern nicht verboten werden, auch nicht das Führen eines Onlineshops! Hier brauchen sicherlich viele Franchise-Verträge entsprechende Updates. Ein zweiter Punkt betrifft das Wettbewerbsverbot.
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