Der Weg zur Genehmigung
1. Auswahl eines Architekten(am besten einen erfahrenen Architekten, wie z.B. das Unternehmen Bauhochdrei in Bruchsal)
Ihr Architekt sollte über Erfahrung und relevante Referenzen für die Art des Projekts verfügen, das Sie in Betracht ziehen
2. Bauberatung
Führen Sie ggf. ein Informationsgespräch mit Ihrem Architekten im Rathaus durch, um zunächst die Anforderungen des Baurechts an die Umsetzung des Vorhabens zu skizzieren. Ihr Architekt erhält einen Überblick über die Anforderungen des einzureichenden Bebauungsplans und etwaige Besonderheiten des Gebäudes Baugenehmigungsverfahren
3. Einhaltung des Bebauungsplans
Etwaige Abweichungen von den Vorgaben im Bebauungsplan oder Abweichungen von örtlichen Bauordnungen und sachlich-technischen Vorschriften Landesbauordnungen erfordern oft umfangreiche Prüfungen. Dieses hier Dies führt zwangsläufig zu längeren Bearbeitungszeiten.
4. Vorabstimmung mit Fachbehörden
Eine vorläufige Abstimmung mit den am Verfahren beteiligten Fachstellen kann sinnvoll sein. Meist geht es um Arbeitssicherheit, Immissionsschutz, Brandschutz, Naturschutz oder Denkmalschutz.
5. Vollständigkeit der Bauunterlagen
Die größten Verzögerungen bei der Erteilung von Baugenehmigungen entstehen durch unvollständige oder zu wenig eingereichte Bauunterlagen! Hat es die Bauaufsicht mit der Bearbeitung der Unterlagen eilig, kann sich die Genehmigungsfrist deutlich verlängern. Schwerwiegende unvollständige Bewerbungen sind vorbehalten Landesbauordnungen werden kostenpflichtig abgewiesen! Wichtig ist, dass der Bau von Bauformen von Ihrem Architekten gemäß den Anforderungen der Bauaufsichtsordnung ausgeführt wird. Bei Sonderkonstruktionen wird eine mehr als 5-malige Anwendung empfohlen In dreifacher Ausfertigung einzureichen, damit auch andere Institutionen gleichzeitig teilnehmen können.
6. Zustellung der Baugenehmigung
Wenn Sie ganz dringend einen Führerschein benötigen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Sie persönlich abzuholen. Wenn nötig, werden Sie Informieren Sie sich telefonisch oder per E-Mail, wann und wo Sie eine Baugenehmigung erhalten. Ansonsten werden die Unterlagen postalisch versandt.
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