#242: Warum die Klima-Klage gegen BMW gescheitert ist
Themen der Sendung:
5:38: Interview mit Prof. Dr. Karl-Peter Sommermann zur Klima-Klage gegen BMW
31:11: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern
48:58: Gutachten zur Kunstfreiheit auf der Documenta
1:09:56: Gerechtes Urteil zur Fahrtenbuchauflage
1:16:18: Literaturtipp: Lebende Verfassung (Dolf Sternberger)
Am Dienstag hat das Landgericht München I eine Klage von zwei Mitarbeitern der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW abgewiesen. Die Kläger wollten den Autokonzern dazu verpflichten, ab dem 31.10.2030 keine Autos mit Verbrennungsmotoren zu vertreiben, soweit nicht sichergestellt ist, dass durch Produktion und Nutzung dieser Autos keinerlei Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre zu erwarten ist. Professor Karl-Peter Sommermann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist dazu Interviewgast unserer Sendung. Er beschäftigt sich seit langem mit Art. 20a GG, also jener Verfassungsnorm, die dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen dient.
Außerdem analysieren wir die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Wir klären, warum die Karlsruher Richter etliche Normen des Schweriner Gesetzes als verfassungswidrig einstufen.
Der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers hat vor kurzem ein Gutachten zum Streit über die Kunstfreiheit auf der Documenta vorgelegt. Wir sprechen über seine Thesen – und die Folgerungen, die seine Auftraggeberin, Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne), daraus zieht.
Ebenfalls in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ zur Fahrtenbuchauflage, ein juristischer Literaturtipp und ein Gewinnspiel zum 5. Geburtstag von F.A.Z. Einspruch (faz.net/einspruch-5).
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