Wer digitales Marketing mit E-Mails betreibt, begibt sich in ein juristisches Minenfeld in der Schnittstelle von Datenschutz und Wettbewerbsrecht. In Episode 78 Holger und Joerg zusammen mit ihrem Gast Dr. Martin Schirmbacher ins Thema ein. Weil einige Fragen ungeklärt blieben, folgt nun ein zweiter Teil zu dem Themenkomplex.
Martin geht nochmals auf Zweckbindung und Kopplungsverbot ein. Der Experte erläutert, wie eine Newsletter-Einwilligung zu widerrufen sein muss. Genügt der Hinweis auf eine Webseite oder muss ein Abmeldelink direkt in jeder Mail vorhanden sein? Und: Unter welchen Umständen darf ein Unternehmen Nutzungsverhalten erheben, etwa die Öffnungsraten zählen oder Linkklicks tracken, um die Interessen von Nutzern auszuforschen?
Zuvor geht es im Podcast allerdings um ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover: Mit einem Aufsehen erregenden Urteil hat die 10. Kammer des Gerichts am 9. Februar die Mitarbeiterkontrolle in einem Logistikzentrum von Amazon in Winsen/Luhe für rechtmäßig erklärt. Die Verhandlung fand nach einer Begehung des "Tatorts" vor Ort statt. c't-Redakteur Christian Wölbert war als Pressevertreter bei diesem außergewöhnlichen Termin dabei und schildert in der Auslegungssache seine Eindrücke.
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