#249: Was darf die Polizei auf Demonstrationen?
In der vergangenen Woche hat der hessische Landtag das „Versammlungsfreiheitsgesetz“ beschlossen. Es regelt eine ganze Reihe umstrittener Punkte: Dürfen Polizisten bei Versammlungen anwesend sein? Wann ist das Filmen von Demonstranten zulässig? Und wie weit reicht das Vermummungsverbot?
Der Wiesbadener Juraprofessor Matthias Friehe erklärt uns, wie das neue Gesetz aufgebaut ist und welche Vorgaben das Bundesverfassungsgericht zu Versammlungen macht. Er wagt zudem eine Prognose, wie sich die neuen Regelungen in Hessen auf die Examenssachverhalte der Justizprüfungsämter auswirken könnten.
Deren Präsidenten haben jüngst beschlossen, dass die klausurfreien Ruhetage im Staatsexamen von 2025 an reduziert werden – und damit eine Welle des Protests losgetreten. Wir schauen uns die Debatte näher an. Mindestens ebenso heftig werden die Eckpunkte der Ampelkoalition für ein neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz diskutiert. Auch sie sind Thema der Sendung. Denn viele Doktoranden und Habilitanden der Rechtswissenschaft werden von der geplanten Reform betroffen sein.
Außerdem in der Sendung: Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Reichweite des Doppelbestrafungsverbots vom vergangenen Donnerstag – mit einer Analyse des Tübinger Strafrechtsprofessors Bernd Hecker. Im „Gerechten Urteil“ beschäftigen wir uns mit einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin zur Unfallversicherung.
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Themen der Sendung:
4:10: Interview mit Prof. Dr. Matthias Friehe zum Versammlungsrecht
37:46: Streichung der Ruhetage im Examen
50:35: Eckpunkte der Ampel zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
1:00:21: Interview mit Prof. Dr. Bernd Hecker zur EuGH-Entscheidung zum Doppelbestrafungsverbot
1:26:00: Gerechtes Urteil: Sozialgericht Berlin zur Unfallversicherung
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