Eine 13-Jährige ist in Frankfurt bei ihrer Tante zu Besuch. Plötzlich geht es dem Mädchen schlecht. Es übergibt sich, klagt über Bauchschmerzen, ist kurzatmig. Die Tante ruft den Rettungsdienst. Zwei Sanitäter kommen. Später wird die Tante sagen, sie hätten ihr empfohlen, mit dem Mädchen zu einer Kinderärztin zu gehen. Und die Staatsanwaltschaft Frankfurt wird sagen, die Sanitäter hätten sich der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassung schuldig gemacht. Denn die 13-Jährige hatte einen Zuckerschock, war in akuter Gefahr. Die Kinderärztin hat sie in ein Krankenhaus eingewiesen, wo sie auf der Intensivstation versorgt werden musste. Die 13-Jährige hat überlebt, die Tante hat die beiden Rettungssanitäter angezeigt. Im Frühjahr 2023 treffen sich alle vor dem Amtsgericht in Frankfurt wieder.
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