Eingeschränkte Menschenrechte | Von Felix Feistel
Selbst die Kämpfer für Grund- und Menschenrechte wollen sie nicht allen Menschen gleichermaßen gewähren
Ein Standpunkt von Felix Feistel.
Eigentlich gibt es an den Worten „Grundrechte“ und „universelle Menschenrechte“ nicht viel zu verstehen. Es sind Rechte, die jedem einzelnen Menschen kraft seiner Geburt, und teilweise sogar schon davor, bedingungslos zustehen. Man kann sie den Menschen nicht einfach entziehen, und auch nicht an Bedingungen knüpfen. Es handelt sich dabei eben nicht um Privilegien, sondern um Rechte, die sich explizit als Abwehrrechte gegen die unbeschränkte Verfügungsgewalt des Staates richten, diesen in seinem Handeln begrenzen und somit einen Kontrollmechanismus darstellen. Der Staat darf Grund- und Menschenrechte nicht einfach wahllos einschränken, beschneiden oder abschaffen. Für jeden Eingriff muss es einen sehr guten Grund geben, und jede Beschränkung muss die Hürde der Verhältnismäßigkeit überwinden. Das bedeutet, dass das Interesse der Allgemeinheit, und nicht das der Regierung, das Interesse des Einzelnen an seinem Grundrecht überwiegt.
Gleichzeitig darf der Staat aber niemals in den Wesenskern des Grundrechtes eingreifen. Es ist ihm verboten, unter dem Vorwand der Bewahrung der Grundrechte anderer, oder eines Interesses der Allgemeinheit, Grund- und Menschenrechte so weit einzuschränken, dass von ihnen nichts mehr übrig bleibt. In Deutschland sind die Menschenrechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), sowie der Grundrechtecharta der EU niedergelegt sind, per Grundgesetz ebenso bindend, wie die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes.
All das hat in den vergangenen Jahren die Regierung und das Parlament nicht davon abgehalten, schwerwiegende Grundrechtseinschränkungen zu verhängen. Beinahe alle Grundrechte wurden vollkommen ausgesetzt. Unter dem Vorwand einer Pandemiebekämpfung wurde den Menschen die Ausübung ihrer Religion und ihrer Arbeit verwehrt. Manche Berufe wurden auf die Stufe der Illegalität gestellt, wenn sie trotzdem ausgeübt wurden. Das kulminierte in absurde Schlagzeilen wie diese: „Illegaler Friseurring ausgehoben“, oder „Illegales Haareschneiden boomt“ (1).
Der Eingriff ging bis in die körperliche Unversehrtheit, in dem Menschen zum Tragen von Masken, zu Tests und schließlich zur Genspritze faktisch gezwungen wurden. Denn die Androhung des Arbeitsplatzverlustes, ebenfalls ein schwerer Eingriff in die Berufsfreiheit, oder monetärer Sanktionen stellt einen faktischen Zwang dar, dem sie die Menschen kaum auf Dauer widersetzen konnten. So musste schließlich niemand kommen, und den Menschen die Spritze in den Arm rammen, da die angedrohten Sanktionen genügten, den Willen der Menschen zu brechen. So hat sich der Staat mit Gewalt den Zugriff auf die menschlichen Körper erschlossen, um sie biotechnologischen Experimenten zu unterwerfen, ein schwerer Verstoß gegen den Nürnberger Kodex, der es verbietet, an Menschen gegen ihren Willen oder ohne ihre Kenntnis Experimente durchzuführen.
Schließlich wurde auch die Würde des Menschen, wie sie in Artikel 1 des Grundgesetzes als unantastbar normiert ist, abgeschafft(2). Denn die Würde des Menschen ist dann angetastet, wenn der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns degradiert ist...
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