Heute spricht Julia mit der Familienrechtsanwältin Antoinette von Arnswaldt über das Thema Sorgerecht bei unverheirateten und homosexuellen Paaeren. Unverheiratet ein Kind zusammen bekommen? Kein Problem, warum nicht? Juristisch muss man da allerdings auf einiges achten. Damit beide das Sorgrecht haben, muss nicht nur die Vaterschaft, sondern auch das gemeinsame Sorgerecht mit Einverständnis der Mutter rechtlich festgehalten werden. Das zu unterlassen, fällt unverheirateten Vätern vor allem im Falle einer Trennung auf die Füße - aber auch, wenn das Kind im Krankenhaus ist. Denn Auskunftsrecht haben nur Personen, die über das Sorgerecht für das Kind verfügen. Das und vieles mehr - unter anderem wie es sich bei gleichgeschlechtlichen Paaren verhält, wo der leibliche Vater oder die leibliche Mutter (je nach Fall) außerhalb der Beziehung steht - erfahrt Ihr in dieser Folge. Denn hier geht es nur über Adoption.
ZITAT: "Unverheiratete Eltern sollten sofort das gemeinsame Sorgrecht beantragen, sonst kann es im Falle einer Trennung, aber auch im Falle eines Krankenhausaufenthaltes des Kindes eng werden für den Vater."
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Infos zur Folge:
Hier findet ihr den Link zur Homepage der Anwaltspraxis DR. PURRUCKER & PARTNER, in der Frau von Arnswaldt als Anwältin für Familienrecht tätig ist.
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