Hinrichtung des Deutschen Karl LaGrand in den USA am 24.2.1999
Die Frage ist nicht, ob Karl LaGrand und sein Bruder die Tat begangen haben. Die Frage ist, ob sie dafür sterben müssen - und das nach all diesen Jahren.
Marana, Arizona, 7. Januar 1982: Karl und Walter LaGrand wollen eine Bank überfallen . In der Aktentasche der Halbbrüder sind eine Spielzeugpistole, schwarzes Isolierband und Halstücher.
Als die Bankangestellte Dawn Lopez gegen acht Uhr zur Arbeit kommt, sieht sie Filialleiter Kenneth Hartsock mit einem Mann am Tresor stehen. Der 63-Jährige ist nicht in der Lage, ihn zu öffnen. Er kennt nur die Hälfte der Zahlenkombination. Hartsock und Lopez werden gefesselt und geknebelt.
Dann gerät die Situation außer Kontrolle. Der Filialleiter Hartsock wird mit einem Brieföffner tödlich verletzt. Auch auf die Bankangestellte Lopez wird eingestochen. Welcher der Brüder die Tat begeht, ist bis zum Schluss umstritten. Die deutsche Botschaft wird nie informiert. Dabei sind die beiden gar keine amerikanischen Staatsbürger, sondern besitzen den deutschen Pass. Beide werden wegen Mordes ersten Grades, versuchten Mordes, wegen bewaffnetem Banküberfall und Entführung zum Tode und gleichzeitig zu mehrfachen lebenslangen Haftstrafen verurteilt.
Erst 17 Jahre später sollen die Halbbrüder hingerichtet werden. Gegen die Hinrichtung der beiden Brüder gibt es weltweite Proteste - gegen die Todesstrafe, gegen die Vollstreckung nach all der Zeit und gegen die Missachtung des internationalen Konsularrechtsabkommen im Fall LaGrand. Doch die Proteste sind vergebens. Zuerst wird Karl LaGrand hingerichtet, wenige Tage später folgt sein jüngerer Bruder Walter.
In diesem Zeitzeichen erzählt Andrea Kath:
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