Gericht erhebt Klimaschutz zum Menschenrecht - Klagewelle droht / CO2-Zertifikate für Privatanleger sind ein Flop
Ein Menschenrecht auf Klimaschutz – gibt es das? Und wenn ja, können Bürgerinnen und Bürger mehr Klimaschutz von Staaten erzwingen? Das hatte heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu entscheiden. Und zwar in drei verschiedenen Fällen. Am Ende hatte nur eine Klage Erfolg, nämlich die von rund 1200 Schweizer Frauen, die sich die „Klimaseniorinnen“ nennen und ihr Heimatland verklagt haben.
Ihr Vorwurf: Die Schweiz tue zu wenig, um sie vor den Folgen des menschengemachten Klimawandels zu schützen. Und gerade sie selbst seien besonders gefährdet: In der extremen Hitzewelle im Sommer 2022 seien überproportional viele Frauen über 75 gestorben, sagen sie. Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte konnte dieser Argumentation folgen.
Warum die anderen zwei Klagen abgewiesen wurden und was das Urteil jetzt alles nach sich ziehen könnte, erklärt die Handelsblatt-Politikkorrespondentin Heike Anger im Today-Gespräch.
Mehr zum Thema lesen Sie hier: Mangelhafter Klimaschutz verstößt gegen Menschenrechte
Außerdem im Podcast: Dass der CO2-Preis stark gefallen ist, merken auch Privatanleger, die sich am CO2-Handel beteiligen wollen. Floppen CO2-Zertifikate also? Handelsblatt-Volontärin Henrike Adamsen ordnet die aktuelle Lage ein.
Mehr zum Thema lesen Sie hier: So trifft der Einbruch des CO2-Preises Privatanleger
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