Steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren bis in die 1950er
Bis in die 1950er hinein waren Ehepaare, in denen beide Partner gearbeitet haben, steuerlich benachteiligt. Denn sie wurden zusammen veranlagt und der Steuersatz bemaß sich an der Gesamtsumme des Einkommens. Der Steuersatz war also höher, als wenn beide Partner ihre Steuern getrennt zahlen würden.
Das kam zwar nicht so oft vor, denn nur in jeder siebten Ehe arbeiteten damals beide Partner. Dennoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Februar 1957, dass diese Art der Besteuerung gegen des Grundgesetz verstößt – gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und dem Schutz von Ehe und Familie.
Neuregelung: 1958 wird Ehegattensplitting eingeführt
Es war dieses Urteil, das eine Neuregelung erforderlich machte und dazu führte, dass im Folgejahr das Ehegattensplitting eingeführt wurde.
Hier der Bericht über das Verfassungsgerichtsurteil vom 21. Februar 1957.
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