Zeugenaussagen im Strafprozess 1963 bis 1965
Die "Auschwitz-Tonbänder" sind der übrig gebliebene Teil der Tonbandmitschnitte vom 1. Auschwitz-Strafprozess 1963 bis 1965. Das Gericht hat Aufnahmen vor allem von Zeugenaussagen angefertigt, um später Unentschiedenheiten beim Erstellen des Gerichtsprotokolls auszuräumen. Denn die Zeugen waren Überlebende des Vernichtungsterrors und sprachen leise, manche in gebrochenem Deutsch.
Warum ausgerechnet diese zwei Regalmeter an Bändern von einem fast 200 Tage dauernden Marathonprozess übrig blieben, kann auch der Experte für dieses Tonmaterial im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Johann Zilien, nicht erklären.
Der Prozess begann am 20. Dezember 1963. Die Urteilsverkündung begann am 19. August 1965 und dauerte zwei Tage.
1960er geprägt von Verdrängung und Wirtschaftswunder
Die Gerichtsverhandlungen fanden Mitte der 1960er-Jahre statt, in einer Zeit des Wirtschaftswunders und der Verdrängung der nationalsozialistischen Vergangenheit.
Konnte der Prozess nur in einem SPD-regierten Bundesland, eben Hessen, stattfinden? Schließlich hatte der damals noch junge CDU-Abgeordnete und spätere Bundeskanzler Helmut Kohl eine Zeitlang die Auseinandersetzung über Auschwitz aus den Rheinland-Pfälzischen Schulbüchern verbannen lassen. Ein beträchtlicher Teil der bundesdeutschen Justiz war damals noch mit ehemaligen Nationalsozialisten besetzt.
Generalstaatsanwalt Fritz Bauer rettete die Tondokumente
In dem Interview spielt der Initiator des Auschwitz-Prozesses, der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, eine zentrale Rolle. Bauer hat die O-Töne gerettet, das Deutsche Rundfunkarchiv digitalisierte sie. Das Fritz Bauer Institut veröffentlichte die Dokumente im Internet. Die Originalbänder lagern gut gekühlt im Keller des Hauptstaatsarchivs.
SWR2 Archivradio-Gespräch vom 20. März 2014 über die Tonbänder, den Prozess und das Thema Medizin.
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