Archivradio – Geschichte im Original
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Gleichberechtigung im Grundgesetz – dank Elisabeth Selbert | 18.1.1949
Quelle: Weimarer Verfassung
Elisabeth Selbert setzt sich 1949 durch Doch dieser Satz reduziert die Gleichberechtigung auf staatsbürgerliche Akte wie Wahlen. Elisabeth Selbert geht das nicht weit genug, sie setzt den schlichten Satz in Artikel 3 durch: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.Quelle: Grundgesetz 1949
Das Grundgesetz wird 1994 um einen weiteren Satz ergänzt 1994 kommt es zu einer Grundgesetzänderung. Der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" wird ergänzt um einen zweiten Satz, mit dem Wortlaut: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.Quelle: Ergänzung des Grundgesetzes 1994
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