Die Partei „Die Heimat“ (früher NPD) hetzt in einem animierten Clip gegen Migranten, die über das Mittelmeer flüchten. Die „Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung“ lässt in einem Schwarz-Weiß-Film den Sensenmann auftreten und behauptet, der „altersbedingte Tod“ sei technisch lösbar. All das lief in den vergangenen Wochen im Zuge des Europawahlkampfs auch auf öffentlich-rechtlichen Sendern.
Warum müssen die Sender den Parteien für so etwas kostenlose Sendeplätze bieten? Wo ist das geregelt? Können sie die Ausstrahlung bestimmter Inhalte verweigern? Und wie wird eigentlich festgelegt, welche Partei wie viele Sendeplätze bekommt?
Darüber sprechen Holger Klein und der Medienjournalist Stefan Fries in dieser Woche vor der Europawahl im Übermedien-Podcast. Fries, der auch für den Deutschlandfunk arbeitet, hat 2005 seine Magisterarbeit über Wahlwerbespots im Hörfunk geschrieben.
An den rechtlichen und politischen Bedingungen hat sich seitdem kaum etwas verändert. Obwohl der Wahlkampf mittlerweile auch im Internet und sozialen Medien geführt wird, seien Fernsehen und Radio als Werbeplätze noch bedeutend, weil sie immer noch viel konsumiert würden, so Fries. „Gerade die vielen kleineren Parteien haben eine Chance, eine Reichweite zu bekommen, die sie sonst nicht hätten.“
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