Rund 13 Jahre nach der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 hat Verteidigungsminister Boris Pistorius seinen Vorschlag für einen „Neuen Wehrdienst“ vorgestellt. Angesichts der sicherheitspolitischen Entwicklungen will er die Bundeswehr „kriegstüchtig“ machen. Sein neues Wehrdienstmodell diskutieren wir mit dem Staatsrechtler Rupert Scholz, der von 1988 bis 1989 selbst Bundesminister der Verteidigung war.
Anschließend sprechen wir über den jüngsten Erfolg der deutschen Strafverfolgungsbehörden im internationalen Kampf gegen Cyberkriminalität. Über die als „Operation Endgame“ bekannte Aktion des Bundeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt klärt uns Staatsanwältin Linda Bertram auf. Sie koordiniert bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität die internationale Rechtshilfe.
Außerdem in der Sendung: Der Rechtsstreit zwischen der AfD und der Stadt Essen um den Zugang zur Messehalle für den Bundesparteitag. Die Stadt Essen hatte den Mietvertrag mit der AfD gekündigt, weil diese sich weigerte, eine strafbewehrte Selbstverpflichtungserklärung abzugeben. Hiergegen zog die AfD vor Gericht – sowohl vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch vor dem Landgericht Essen. Wir diskutieren, was rechtlich dahintersteckt.
Im „Gerechten Urteil“ sprechen wir über eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts München I. Es geht um das bekannte „Sylt-Video“ und die Frage, ob die Bild-Zeitung das Video unverpixelt verbreiten darf.
Themen der Sendung:
1:39: Interview mit Rupert Scholz zum “Neuen Wehrdienst“
20:10: Interview mit Linda Bertram zur Cyberkriminalität
47:55: Streit zwischen der AfD und der Stadt Essen
54:05: Gerechtes Urteil: Unverpixelte Verbreitung des “Sylt-Videos“
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