Todesurteil für einen eierlegenden Hahn (am 4.8.1474)
Ein Hahn legt ein Ei – das bringt für die Menschen im Spätmittelalter die göttliche Ordnung durcheinander. Der Hahn muss auf den Scheiterhaufen, 1474 in Basel...
Für die Menschen im 15. Jahrhundert verhält sich dieser Hahn widernatürlich wie ein Huhn. Und als die Basler nach der Hinrichtung den Hahn aufschneiden und weitere Eier entdecken, entzünden sie den Scheiterhaufen. Die Menschen hegen den Verdacht, der Hahn sei des Teufels und aus den Eiern könnten Mischwesen schlüpfen, denen man nachsagt, sie hätten den tödlichen Blick.
Im späten Mittelalter ist die weltliche und geistliche Ordnung getragen von Verwaltung, vom römischen Recht und von Gerichten. Von der Rechtswissenschaft erhoffen sich die Menschen die Lösung aller Probleme, damit die Ordnung erhalten bleibt – die auch mit Macht zu tun hat.
Wenn also ein Tier etwas tut, das dieser Ordnung widerspricht oder so ungewöhnlich ist, dass es für Unruhe in der Bevölkerung sorgt, kommt es zum Prozess. Das Tier wird zum Rechtssubjekt, ihm wird Willensfreiheit, Motiv und Böswilligkeit unterstellt. Damit kann es beschuldigt, angeklagt und verurteilt werden.
Aber wie war das eigentlich mit dem Hahn und dem Ei? Hätten die Basler 1474 beim Aufschneiden des Hahnes richtig nachgesehen, hätten sie keine zwei Hoden gefunden. Sie hätten links in der Bauchhöhle einen Eierstock entdeckt und rechts so etwas wie einen zurückgebildeten Eierstock. Denn dieser Hahn war in Wirklichkeit ein Huhn. Eine physische Anomalie, die bei Hühnern gelegentlich vorkommt.
In diesem Zeitzeichen erzählt Irene Geuer:
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