Nord Stream 2: Wie geht's weiter nach dem Deal? / So setzen Sie Kosten für Hochwasserschäden von der Steuer ab
Die Einigung über Nord Stream 2 steht - doch einigen Staaten bereitet die umstrittene Gaspipeline weiterhin Sorgen. Und: Welche besonderen Steuerregelungen für Betroffene von Hochwasser gelten.
00:06:25 Monate lang wartete die Welt gespannt, ob es noch zu einer Einigung kommt. Jetzt ist der Durchbruch bei den Verhandlungen über die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 geschafft. Das heißt konkret: Die Gaspipeline, die schon fast fertig gestellt ist, kann in Betrieb gehen. Politisch betrachtet sind für einige Akteure aber noch Fragen offen. Moritz Koch, Leiter des Handelsblatt-Büros in Brüssel, berichtet über das Zustandekommen des Deals, die internationalen Reaktionen und mögliche politische Folgen.
00:17:00 Außerdem: Einige Tage nach der verheerenden Flutkatastrophe in Westdeutschland wird das volle Ausmaß der Schäden sichtbar. Viele Diskussionen drehen sich nun um die Finanzierung des Wiederaufbaus. Laura de la Motte, Expertin für Steuerthemen im Handelsblatt-Finanzressort, weiß, welche besonderen Steuerregelungen die finanziellen Schäden für Betroffene mindern sollen.
So können Sie den Hochwasser-Opfern helfen
Solidarität ist für Betroffene dieser Tage besonders wichtig. Falls Sie helfen können und möchten, haben wir hier drei ausgewählte Spendenkonten rausgesucht. Viele weitere, auch regionalere Adressen finden Sie beispielsweise beim SWR oder dem WDR.
Wichtig: Sollten Sie mit Sachspenden helfen wollen, informieren Sie sich bitte vorab bei den entsprechenden Stellen, was gebraucht wird. Viele Lager sind wegen der großen Hilfsbereitschaft bereits voll.
Für ganz Deutschland: Empfänger: Aktion Deutschland Hilft IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30 Stichwort: Hochwasser
Für Nordrhein-Westfalen: Empfänger: NRW hilft IBAN: DE05 3702 0500 0005 0905 05 Bank für Sozialwirtschaft
Für Rheinland-Pfalz: Empfänger: Landeshauptkasse Mainz IBAN: DE78 5505 0120 0200 3006 06 BIC: MALADE51MNZ Kennwort „Katastrophenhilfe Hochwasser“
Den Artikel mit allen Details zur Steuerfrage nach dem Hochwasser finden Sie unter folgendem Link: https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/hochwasserschaeden-diese-schadenskosten-koennen-vermieter-eigennutzer-und-mieter-von-der-steuer-absetzen/27441384.html
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Wenn Sie Anmerkungen, Fragen, Kritik oder Lob zu dieser Folge haben, schreiben Sie uns gerne per Email an today@handelsblatt.com.
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