Versicherungsgeflüster-Podcast
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Das Bundeskabinett hat nun auch - nach dem Bundesrat - beschlossen, dass E-Scooter bzw. E-Roller zugelassen werden.
Was die Verordnung genau besagt, haben wir in dieser Episode besprochen.
Hier schon einige Fakten:
Elektro-Roller brauchen eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. eine Einzelbetriebserlaubnis, um auf öffentlichen Straßen genutzt zu werden.
Für E-Scooter besteht Versicherungspflicht!
Das Versicherungskennzeichen wird eine Plakette zum Aufkleben sein.
E-Scooter dürfen ab 14 Jahre gefahren werden. Einen extra Führerschein bedarf es nicht.
Die Roller müssen auf der Straße fahren. Der Gehweg ist i.d.R. tabu.
Eine Helmpflicht besteht nicht.
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