Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
Kids & Family
Ep. 41 - Vorsicht vor Ausschlagung bei "Überschuldung"
Ist der Nachlass überschuldet, wird man als Erbe häufig den Weg der Ausschlagung wählen. Das ist in diesem Fall oft auch sinnvoll. Doch sei vor einer vorschnellen Ausschlagung gewarnt. Wer nicht weiß, wie sich der Nachlass zusammensetzt, der hat auch keine aktive Kenntnis von der Überschuldung. Ist der Nachlass hinterher doch positiv, gibt es keine Möglichkeit mehr, die erklärte Ausschlagung rückgängig zu machen. In Anlehnung an OLG Düsseldorf vom 19.12.2018, Az.: I-3 Wx 140/18.
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