Unter dem Namen „doppelte Widerspruchslösung“ liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf vor, der zu einer Erhöhung der Zahl der Organspenden führen soll. Doch bei genauer Betrachtung entpuppt sich der Vorschlag als eindimensionales Wunschdenken. Er würde das Problem der Organknappheit nicht lösen und begegnet erheblichen ethischen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Ein Essay von Professor Dr. Steffen Augsberg und Professor Dr. Peter Dabrock.
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