"Update vom 4. April 2020: Der österreichische Gesetzgeber hat mittlerweile klargestellt, dass der Arbeitgeber einer Entgeltfortzahlungspflicht unterliegt. Damit ist die bisherige Rechtslage, wie im Podcast dargestellt, überholt. Der Arbeitgeber muss in jedem Fall weiter zahlen und kann nur versuchen, durch Kurzarbeit bzw sonstiger staatlicher Unterstützung seine Belastung zu verringern."
In dieser Episode geht es um die Entgeltfortzahlungspflicht während der Corona Krise. Unter welchen Voraussetzungen können Franchisenehmer während der Krise Personalkosten einsparen? Wird ein Arbeitnehmer unter Quarantäne gestellt, muss sein Arbeitgeber das Entgelt weiter bezahlen? Wie verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeiten kann, weil sein Betrieb geschlossen wurde?
Die verschiedenen Staaten gehen unterschiedlich mit der Krise um. Zudem unterschieden sich ihre Rechtssysteme bereits vor der Krise. Deutsche Franchisegeber stehen bereits vor der Herausforderung, sich während der Corona-Krise in die deutschen Regelungen vertiefen zu müssen. Österreichische Franchisegeber erfahren auf diesem Gebiet wahrscheinlich weniger Unterstützung von ihren deutschen Kollegen. Grund genug, mit den Anwälten Dr. Nina Ollinger und Dr. Hubertus Thum einen Blick auf die rechtlichen Regelungen in Krisenzeiten zu werfen.
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