Plötzlich schwappt eine Digitalisierungswelle durchs Land, und damit eine neue Datenschutzdebatte. Wer kann, bleibt nämlich wegen der Corona-Kontaktsperre im Homeoffice, und videokonferiert mit den KollegInnen. Joerg und Holger besprechen mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, welche Anforderungen dabei gelten. Darf man bedenkenlos US-Plattformen wie Zoom oder MS Teams nutzen? Nach welchen Kriterien sollte man ein Konferenzsystem auswählen? Thomas hat dazu unter https://datenschutz-generator.de/dsgvo-video-konferenzen-online-meeting eine Checkliste zusammengestellt, die die drei zusammen mit vielen Beispielen durchgehen.
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