Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
Kids & Family
Sind nach dem Ableben eines Ehepartners die in einem gemeinsamen Testament getroffenen Verfügungen bindend geworden, gibt es die Möglichkeit durch einen sog. "Zuwendungsverzichtvertrag" mit den Begünstigten eine Neuregelung der zuvor getroffenen Bestimmungen zu bewirken. Das wird häufig nicht funktionieren, weil nicht alle damit einverstanden sind. Dort, wo ein Einverständnis allerdings erzielbar ist, kann dies ein wunderbares Mittel sein, um die Erbfolge komplett abweichend zu bestimmen. So geschehen auch in einem Fall, den das AG Wiesbaden zu entscheiden hatte. Der Beschluss, auf den ich mich beziehe, datiert vom 21.5.2019, Az.: 417 VI 1875/18 G.
Weitere Informationen zu allen Fragen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir einfach an info@leonie-lehrmann.de.
Create your
podcast in
minutes
It is Free