Seit 25 Jahren ist Österreich nun Mitglied der Europäischen Union. Wir blicken kurz auf das Beitrittsjahr 1995 zurück und fragen nach, wie Österreich in der EU mitwirken kann.
Für die Mitsprache von Nationalstaaten sind die EU-Mitwirkungsrechte das Fundament. Diese orientieren sich wiederum an dem Prinzip der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Christian Buchmann, Vorsitzender des Europa-Ausschusses des Bundesrates, und Reinhold Lopatka, Obmann des ständigen Unterausschuss des Nationalrats in Angelegenheiten der Europäischen Union, geben Einblicke, was diese Prinzipien für politisches Handeln im Parlament bedeuten.
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