Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
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Ep. 133 - Überzahlung eines Pflichtteilsberechtigten bei unklarer Nachlassverbindlichkeit
Nicht immer ist kurzfristig und ohne gerichtliche Weiterungen aufklärbar, ob eine gegen den Nachlass gerichtete Verbindlichkeit tatsächlich gegeben ist oder nicht. Inwieweit eine solche Unklarheit geeignet ist, Pflichtteilansprüche zu reduzieren oder dem Erben ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich des Pflichtteils geben kann, ist fraglich. Generell lässt sich festhalten, dass ungewisse Verbindlichkeiten bei der Berechnung des Pflichtteils normalerweise außer Ansatz bleiben. Der hier dargestellte Sachverhalt wurde am 14.8.2020 durch das OLG Koblenz entschieden, Az.: 12 W 173/20.
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
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