Vermutungen des Versicherers rechtfertigen eine Beweisaufnahme über die Gründe der Stornierungen. Stornogefahrmitteilungen an Bestandsnachfolger als Beleg für die Notwendigkeit der Nachbearbeitung. Mangelnder Service des Versicherers als Stornogrund des Kunden lässt Rückprovisionen entfallen.
view more