Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
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Ep. 141 - Der vollmachtlose Vertreter und seine Tücken
Oft benutzt man einen "vollmachtlosen Vertreter", wenn eine Vertragspartei eines notariellen Vertrages nicht vor Ort zum Vertragsschluss anwesend sein kann oder will. Das ist ein absolut gängiges Procedere und verläuft normalerweise unproblematisch. Dass dies bei Eintritt eines Erbfalles allerdings nicht ganz so unproblematisch sein kann, nämlich insbesondere bei Auslandsbezug, zeigt uns ein Beschluss des OLG Bremen vom 16.4.2020, Az.: 3 W 9/20.
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
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