Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
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Ep. 154 - Wem muss der Erbenermittler seine Ermittlungsergebnisse mitteilen?
Nicht immer ist für einen eingesetzten Nachlasspfleger mit überschaubarem Aufwand und ohne professionelles Know-How ein Auffinden der Erben möglich. Scheitert er mit eigener Ermittlungstätigkeit, kann er sich in komplizierten Fällen eines Erbenermittlers bedienen. Doch hat er auch einen Anspruch auf Herausgabe der Ermittlungsergebnisse des Erbenermittlers? Eine für mich auf den ersten Blick eher überraschende Antwort gab das OLG München in einem Beschluss vom 5.10.2020, Az.: 33 U 4381/20.
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
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