Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge
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Ep. 164 - Die Grundbuchberichtigung nach dem Erbfall
Ist in einem Nachlass Vermögen in Form von Immobilien vorhanden, besteht die Verpflichtung des Erben, das Grundbuch berichtigen zu lassen. Damit korrespondiert die Möglichkeit, dies innerhalb der ersten zwei Jahre nach Eintritt des Todes kostenfrei zu tun. Doch nicht immer ist es sinnvoll, die Grundbuchberichtigung auch tatsächlich sofort vornehmen lassen. Wann es besser sein könnte zu warten und dass der Erbe bei Vorliegen eines triftigen Grundes nicht zur Berichtigung gezwungen werden kann, lehrt uns das OLG Düsseldorf mit seinem Beschluss vom 5.3.2021 zum gerichtlichen Az.: 3 Wx 192/20.
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
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