Fristsachen – deutsche Grundsteuer und Immobilienmeldepflichten für Luxemburger Fonds
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Diesmal: Fristsachen – deutsche Grundsteuer und Immobilienmeldepflichten für Luxemburger Fonds
Die Grundsteuerreform in Deutschland verlangt von dem Steuerpflichtigen eine Abgabe von Feststellungserklärungen bis Oktober 2022. Die Luxemburger Steuerverwaltung verlangt Meldungen von intransparenten Fonds, ob Luxemburger Immobilien gehalten werden. Friederike Schmidt und Carsten Bödecker sprechen darüber, was bis wann zu melden ist.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
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