Vor Kurzem berichteten wir vor Ort über das Gerichtsverfahren gegen Dietmar Lucas wegen höhnischer Hygienedurchsagen. Er soll es bei einer Tanzdemo im Freien an der nötigen Leidenschaft hat fehlen lassen, das Hygienekonzept durchzusetzen - wie immer es auch ausgesehen haben soll.
Schon damals wusste jeder, der seinen Verstand noch halbwegs beieinander hatte (das waren allerdings nicht viele), dass die Hygienevorschriften, insbesondere wenn es Veranstaltungen an der frischen Luft betraf, absoluter Nonsens waren. Zudem wurde auch noch erwartet, dass man ernst gucken und mit fester Stimme redet, während man diesen Schwachsinn an seine Mitmenschen weitergibt. Staatsbeamte mögen das gewohnt sein, und sie kriegen dafür auch Schmerzensgeld in Form einer ordentlichen Pension. Für normale Durchschnittsmenschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit in Anspruch nehmen wollten, galt das allerdings nicht.
Dietmar war angeblich nicht kooperativ. Wie kooperativ der Einsatzleiter der Polizei war, fragt keiner.
Jedenfalls war der Traumapsychotherapeut sein eigener Verteidiger und gibt in unserem Gespräch einige Tipps, wie man sein Schicksal selbst in die Hand nehmen kann. Mit der Bereitschaft „lästig“ zu sein ist man jedenfalls schon einen gehörigen Schritt weiter.
Außerdem sprachen wir über den Unterschied zwischen Verfahrenseinstellung und Freispruch.
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