Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
In- und ausländische Immobilienfonds sind unionsrechtlich gleich zu behandeln. Diese Gleichbehandlung war jedenfalls vor 2018 nicht gegeben. Inländische Immobilienfonds waren steuerbefreit, während ein luxemburgischer Investmentfonds auf deutsche Immobilienerträge Steuern zahlen musste. Dass diese Ungleichbehandlung gegen Unionsrecht verstieß, wurde schon länger vertreten und mit der Entscheidung L-Fund im letzten Jahr vom Europäischen Gerichtshof entschieden. Wir stellen dazu einen Fall aus unserer Praxis vor.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
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Episoden links:
EuGH, Rs. C-357/20 (L-Fund), 27. April 2023 http://beplink.de/493
BeckOK InvStG 2004, Bödecker/Ernst/Hartmann § 11 Rn. 24 http://beplink.de/445
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