Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Das Innen- und Außenverhältnis einer Gesellschaft wird einheitlich nach einem Recht beurteilt. Das einheitlich anzuwendende Recht wird als Gesellschaftsstatut bezeichnet. Werden Sitz und Verwaltung einer Gesellschaft durch durch "Wegzug" in ein anderes Land getrennt, kann dies dazu führen, dass die Gesellschaft ihren Status verliert und den Gesellschaftern eine unbeschränkte Haftung droht.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
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