Die Geschehnisse um den Hambacher Forst erreichten im Jahr 2018 einen neuen Höhepunkt - vor allem die Baumhäuser und deren Räumung erzeugten dabei ein ungeahntes Medienecho. Moritz Klanten untersucht einige der höchst kontrovers diskutierten Probleme. Dabei kommt es insbesondere auf das Baurecht an. Dabei stellt sich die Frage: HambiBleibt - die Baumhäuser auch?
4:12 - § 2 BauO NRW 2018
§ 2 - Begriffe
(1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.
- Chronologie der Hambach-Räumungen
- Beschluss des VG Köln (Az. 23 L 2060/18)
- Rechtsgutachten zur Räumung des Hambacher Forstes
- Rechtsfragen der Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst (BauR 2019, S. 587 ff.)
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